Feuerversicherung und grobe Fahrlässigkeit

Immer wieder kommt es zu Bränden in Gebäuden

Leider wurde allzuoft die Versicherungsverträge nur stiefmütterlich behandelt, so dass sehr wichtige Punkte garnicht oder nur teilweise beachtet wurden.

So gibt es auch heute noch viele Versicherungsverträge, wo grob fahrlässig verursachte Schäden in der Wohngebäudeversicherung oder auch in der Hausratsversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden. Denn im kleingedruckten des Versicherungsvertrages gibt es dann Einschränkungen wie z.B. „Auf die Prüfung von grob fahrlässig verursachten Schäden wird verzichtet, wenn die Schadenshöhe unter 10.000€ liegt.  Was bedeutet, sobald der Schaden höher als 10.000€ ist prüft die Versicherung sehr genau, ob der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde.

Oft findet mann gar keinen Hinweis dazu, was sehr oft bedeutet, dass die Versicherung auch schon bei viel kleineren Schäden die Leistung gravierend reduziert.

Das können dann Dinge sein wie:  Mal den Raum verlassen und die brennende Kerze angelassen, oder den Backofen eingeschaltet und sich für 30 Minuten in den Garten begeben oder den Nachbarn besucht ….

Hier finden Sie viele Tarife, die bei Schäden auf die Prüfung von grober Fahrlässigkeit verzichten.

Wohnhausbrand in Thaiden

Großbrand in Weyhers

Wohnungsbrand in Ziegel

Dachstuhlbrand in Künzell Dirlos

Feuer in Großenlüder – Müs

Großbrand in Löschenrod