Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u.U. als Privatkassenpatient bessere Kostenerstattungen für Heilpraktikerleistungen zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung mit Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Heilpraktikerleistungen, so dass Sie beispielsweise den zugelassenen Heilpraktiker selbst aussuchen.

Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen Akupunktur, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie, Lymphdrainage, Osteopathei, Magnetfeldt.

Beispiele für Versicherungen die Kostenerstattungen für Heilpraktikerleistungen anbieten:

Continentale

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Münchener Verein

R+V

Allerdings fallen die Erstattungssätze, Gesundheitsfragen und möglichen Tarifkombinationen sehr unterschiedlich aus. Manche Tarife leisten nur für Heilpraktikerleistungen durch Ärzte, andere leisten auch  für Heilpraktikerleistungen durch zugelassene Heilpraktiker.

Da die möglichen Tarifkombinationen für Heilpraktikerleistungen sehr komplex sind  und Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen, ist eine persönliche Beratung (gerne auch am Telefon) angeraten.

Tel:  0661 / 96171815

Die hier gezeigten Auswahlmöglichkeiten erleichtern die Vorauswahl. Beachten Sie dabei bitte auch die kleinen Symbole, besonders die Lupe, oben rechts.