Zahnzusatzversicherung

Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u.U. als Privatkassenpatient bessere Zahnereparaturmaterialien, Zahnprophylaxe und höherwertiger Zahnersatz zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Dentalleistungen bei Ihrem Zahnarzt, so dass Sie beispielsweise bei einer geeigneten Zahnersatzversicherung auch Implantate oder Keramikkronen als Zahnersatz wählen können, oder Sie sich den behandelnden Zahnararzt aussuchen. Eine Zahnzusatzversicherung wertet daher die eher bescheidenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen  auf, wenn diese Zahnersatzversicherung gut ausgewählt wurde.

Wenn Zahnersatzleistungen der Krankenkasse nicht dem entsprechen, was Sie sich erhofft haben, steht die Zahnzusatzversicherung zur Verfügung, um durch den Abschluss einer ergänzenden Versicherung Dentaleinschlüsse nach Ihren Maßgaben zu verbessern. Auch als Versicherungsnehmer einer privaten Versicherung können Sie eine stellenweise ungenügende Leistung feststellen. Beispielsweise kann die Krankenversicherung bestimmte zahnärztliche Leistungen nicht decken, oder die Absicherung der Behandlungen in einem Krankenhaus könnte besser sein. Es gibt vielfältige Gründe, sich für eine Erweiterung Ihrer Krankenversicherung zu entscheiden, wobei eine unzureichende Versicherung der Zahnärztlichen Behandlung beim Dentisten zu den häufigen Gründen zählt, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.