Private Autoinhaltsversicherung
Portemonaie, Smartphone, Sonnenbrille und Gepäck sind auch im Auto unsere ständigen Begleiter.
Werden diese aus dem Inneren Ihres PKW gestohlen, erstattet die Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen den Schaden. KFZ-Versicherungen greifen bei nicht zum Fahrzeugbetrieb erforderlichen Gegenständen nicht.
Den Autoinhalt wie Smartphone, Sonnenbrillen, Handy, Geldbeutel und weiteres Gepäck, also den Inhalt des Öl, Gas, oder Elektroautos können Sie jetzt versichern.
Versichert sind berufliche und persönliche Gegenstände im Innenraum des Elektroautos oder KFZ, auch im Falle eines Unfalls.
Unter anderem sind folgende privat genutzten Sachen versichert:
Elektronische Geräte (z.B. Smartphone, Tablet, mobiles Navigationsgerät)
Handtasche mit Inhalt (auch Bargeld und Schmuck)
Kleidung und Accessoieres wie Jacken, Brillen, Uhren, Reisegepäck, Einkauf
Sportausrüstung (Golf-, Tennisausrüstung)
Kosten für die Wiederbeschaffung amtlicher Ausweise EC-/Kreditkarten
Versichert sind diese gegen die Gefahren:
Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei Entwendung des kompletten KFZ)
Unfall
Brand, Explosion
Sturm, Hagel
Was ist bei der Nutzung eines Dienstwagens?
Dienstlich genutzte Gegenstände sind bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme mitversichert