Unfallversicherung für Zahnarzt
Als approbierter Zahnarzt sind die Risiken einen Unfall zu erleiden zwar nicht erhöht, aber die Folgen eines Unfalls können die berufliche Tätigkeit am Patienten in der Zahnarztpraxis verhindern.
Der praktizierende Zahnarzt benötigt z.B. besonders gute Augen und die Fingerfertigkeit darf nicht im geringsten beeinträchtigt werden.
Übliche Unfallversicherungen bieten aber oft nur niedrige Leistungen z.B. bei unfallbedingtem Verlust von Fingern oder Händen.
Daher Fragen Sie nach einer Unfallversicherung, die deutlich bessere Leistungen bei Einschränkungen der zahnarzttypischen Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis bietet.
Eine spezielle Unfallversicherung für den Zahnarzt berücksichtigt die zahnärztliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis.